Dienstag, 12. März 2013
Börsengesetze
herthaatze, 14:33h
Am Anfang meiner Ausführung erwähnte ich die Aufsicht zur Kontrolle des Börsenhandels. Auch an der Börse muss es eine Grundordnung geben. Diese Hilft sich schnell einen Überblick über die Aktien und die Unternehmen zu machen. Jede Börse unterliegt dem Börsengesetzen und sie dürfen zusätzlich eigene Segmente dazu erfinden. Die Segmente sind die individuellen Börsenordnungen. Zum Beispiel schuf die Börse München das Qualitätssegment M:access. An der Börse München gibt es den sogenannten Prime Standard wie auch an der Börse Frankfurt am Main. Dieses Segment besagt, dass möglichen Unternehmen an der Börse München noch weitere Zulassungsvoraussetzungen bringen müssen. Um an der Börse München aufgenommen zu werden, müssen sie regelmäßig die Quartalsberichte in Englisch und in Deutsch vorlegen oder Konferenzen mit Bankern oder Finanzexperten organisieren. Diese Analysten untersuchen die Chancen und Risiken des Unternehmens. Für die Unternehmen ist es wichtig in den Prime Standard aufgenommen zu werden, da sie die Möglichkeit haben in die Indizes wie DAX oder MDAX aufgenommen zu werden. Das Börsengesetz unterscheidet seit 2007 zwischen regulierten Markt und Freiverkehr. Im Freiverkehr werden Aktien gehandelt, die weder amtlich noch im regulierten Markt zugelassen sind. In diesem Bereich werden kleine deutsche Unternehmen und ausländische Aktien, sowie Anleihen, Index-, Währungs- und Zinszertifikate gehandelt. Hierbei gehen häufig Börsenneulinge in den Freiverkehr, da die Zulassungsvoraussetzungen relativ gering sind. Ausländische Unternehmen sind in diesem Bereich weil sie sich nicht den deutschen Standards unterziehen wollen. Des Weiteren legt das Börsengesetz die verpflichteten Organe fest, Börsenrat, Börsengeschäftsführung, Börsenschiedsgericht und Handelsüberwachungsstelle.
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